Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

VERTRAGSABSCHLUSS

Individuelle Buchungen: Die Buchung einer individuellen Stadtführung kommt durch die schriftliche Bestätigung des von der Gästeführerin erstellten Angebotes durch den Kunden zustande. Die Bestätigung kann per E-Mail oder Brief erfolgen. Kurzfristige Führungsbuchungen sind auch telefonisch möglich. Mit Vertragsabschluss werden die AGB anerkannt.

DURCHFÜHRUNG

Im Vertrag werden alle für die Führung relevanten Details wie Datum, Zeit, Dauer, Treffpunkt, Art der Leistung, Honorar und Zahlungsweise aufgeführt. Bei öffentlichen Führungen erfolgt die Planung entsprechend der Ausschreibung. Abweichungen davon können kurzfristig auch mündlich vereinbart werden, bedürfen jedoch des Einverständnisses beider Vertragspartner. Änderungen des Programms können durch äußere Umstände (Witterungsbedingungen, Unfälle bzw. Pannen, sonstige Ausnahmesituationen wie Sperrungen) notwendig werden. Für damit verbundenen möglichen Ausfall von Programmbestandteilen kann der Gästeführer nicht zur Verantwortung gezogen werden.

VERSPÄTETER BEGINN DER FÜHRUNG

Die Gästeführerin verpflichtet sich, mindestens 15 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf das Eintreffen der Kunden zu warten.
Bei verspäteter Anreise des Kunden besteht kein Anspruch auf vollständige Erbringung der Leistung. Wird die Leistung dennoch im gegenseitigen Einvernehmen zeitlich vollständig erbracht, kann der Gästeführer auf einer prozentualen Erhöhung des Honorars entsprechend der über die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung hinausgehenden Zeit bestehen.

Sollte sich die Gästeführerin verspäten, kann der Kunde die vollständige Erbringung der Leistung verlangen. Ist dies aus Zeitgründen nicht möglich, kann er eine der entgangenen Leistungszeit entsprechende, prozentuale Minderung des Honorars beanspruchen.

STORNIERUNG

Der Kunde kann die gebuchte Leistung bis zum einschließlich 8. Tag vor dem Termin der Leistungserbringung kostenfrei stornieren. Vom 7. Tag bis einschließlich 24 Stunden vor dem Termin hat der Gästeführer Anspruch auf 75 % des vereinbarten Honorars, bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin bzw. bei Nichterscheinen des Kunden bis 30 Minuten nach dem vereinbarten Beginn der Führung auf 100 % des vereinbarten Honorars.


Sollte dies in extremen Ausnahmefällen (z. B. plötzliche Erkrankung, Unfall auf dem Weg zum Treffpunkt) nicht möglich sein, muss die Führung ausfallen, eventuell bereits gezahltes Honorar wird in diesem Fall erstattet. Darüber hinaus gehende Entschädigungsansprüche des Kunden bestehen nicht.

HAFTUNG

Die Gästeführerin haftet nicht für Schäden, die nicht durch ihre schuldhafte Pflichtverletzung verursacht worden sind. Bei Führungen von Kinder- und Jugendgruppen übernimmt die Gästeführerin nicht die Aufsichtspflicht.

FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN

Ihre Foto- und Videoaufnahmen, welche die direkte Führung und die Gästeführerin betreffen, können für nur nach Rücksprache mit der Gästeführerin erfolgen.

PANDEMIEBEDINGTE EINSCHRÄNKUNGEN

Die Führungen finden entsprechend der jeweils aktuellen, rechtlichen Grundlagen und Verordnungen statt. ZeitreisendurchLEV hat ein darauf abgestimmtes Hygienekonzept.

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, werden die anderen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

Stand: Leverkusen, 6. Juni 2021